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Hinweis auf Gerichtstermin am 25.03.2015

Datum: 02.02.2015

Kurzbeschreibung: Hinweis auf Gerichtstermin am 25.03.2015 - Ortsumfahrung Staufen - L 123

Am

Mittwoch, den 25. März 2015, um 9:15 Uhr

im

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg

im Großen Sitzungssaal des Landratsamts

verhandelt die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts öffentlich über vier Klagen gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, wegen des Planfeststellungsbeschlusses für die Ortsumfahrung Staufen - Landesstraße L 123 - vom 14.01.2014 (Az. 5 K 812/14, 5 K 835/14, 5 K 836/14 und 5 K 837/14). Zu den Klageverfahren ist jeweils die Stadt Staufen beigeladen.

Streitig ist vor allem die Erforderlichkeit der Ortsumfahrung in ihrem Abschnitt zwischen Staufen und dem Ortsteil Grunern.  Vier Kläger machen geltend, ihr Eigentum (landwirtschaftlicher Betrieb bzw. Reiterhof) sei nachteilig betroffen. Zwei andere Kläger machen vor allem Immissionsbelastungen für ihren Übernachtungsbetrieb, ihre Gaststätte und ihr Wohnhaus geltend. Der ebenfalls klagende Landesnaturschutzverband ist der Auffassung, der Planfeststellungsbeschluss bewältige die naturschutzrechtlichen Belange nicht ausreichend und der Verband sei nicht ausreichend beteiligt worden.

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