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Jahresbericht 2012 des VG Freiburg

Datum: 18.04.2013

Kurzbeschreibung: PM 18.04.2013

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auch im Jahr 2012 eine Vielzahl von Verfahren aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten entschieden. Zu nennen sind insbesondere Entscheidungen von kommunalpolitischer Bedeutung, aber auch solche, die auf überregionales Medieninteresse stießen. So wies das Verwaltungsgericht die Klage der Veronica Saß gegen die Entziehung des Doktorgrads wegen Plagiatsvorwürfen ab (1 K 58/12). Hingegen war die Klage der Stadt Achern gegen das Regierungspräsidium Freiburg, das als Kommunalaufsichtsbehörde die Einweisung des Oberbürgermeisters in die Besoldungsgruppe B 6 als rechtswidrig beanstandet hatte, ebenso erfolgreich (3 K 2321/10) wie die Klage des BUND gegen die Erweiterung des Steinbruchs in Bollschweil (3 K 1867/10). Auf dem Prüfstand standen auch Entscheidungen der Stadt Freiburg, bei denen es etwa um das Bordellkonzept der Stadt (4 K 912/12, 4 K 2405/11, und 4 K 2407/11), die polizeirechtlich begründete Beschlagnahme von Trommeln (4 K 1417/11) und um eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für das „WaldHaus Freiburg“ ging (4 K 253/12). Keiner gerichtlichen Entscheidung bedurfte es in zwei Verfahren, die von besonderer kommunalpolitischer Bedeutung waren. Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Rickenbach nahm in der mündlichen Verhandlung seine Klage gegen die wegen Dienstunfähigkeit erfolgte vorzeitige Versetzung in den Ruhestand zurück (3 K 814/12), wodurch sofortige Neuwahlen ermöglicht wurden. Auch die Kläger, die die Bürgermeisterwahl in Müllheim angefochten hatten, zogen in einem Vergleich ihre Klage zurück (5 K 2499/11), so dass die gewählte Bürgermeisterin offiziell ihr Amt antreten konnte.

Im Jahr 2012 erledigten 23 Richterinnen und Richter insgesamt 2733 Verfahren und damit nur geringfügig weniger als im Vorjahr. Der Bestand an Verfahren konnte um 8,6 % gesenkt werden. Während weniger allgemeine Verwaltungsrechtssachen beim Gericht eingingen, stieg die Zahl der neu eingegangenen Asylverfahren erneut - wie auch im Jahr zuvor - an. Insgesamt sank die Zahl der Neueingänge nur geringfügig um 1,8 % (46 Verfahren). Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus der anliegenden Tabelle  Statistik2012 . Hauptherkunftsländer der Asylkläger waren die Länder des ehemaligen Jugoslawien sowie Sri Lanka, Nigeria, Irak und Syrien.

Die folgenden anhängigen Verfahren könnten für die Presse von Interesse sein:


Klage des Prof. Dr. Friedl gegen das Universitätsklinikum Freiburg
(1 K 2463/11)

Prof. Dr. Friedl klagt auf Zahlung von ca. 2 Mio. € aus einem mit dem Universitätsklinikum geschlossenen Vergleich.
Prof. Dr. Friedl war seit 1997 Universitätsprofessor und Leiter der Abteilung Unfallchirurgie der Universitätsklinik Freiburg. Im Jahr 2000 leitete sein Dienstherr, das Land Baden-Württemberg, gegen ihn das förmliche Disziplinarverfahren ein und setzte es wegen eines gleichfalls eingeleiteten Strafverfahrens aus. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 18.02.2003 wurde Prof. Dr. Friedl wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen verurteilt. Nach Fortsetzung des Disziplinarverfahrens schlossen Prof. Dr. Friedl, sein Dienstherr und das Universitätsklinikum Anfang 2009 einen Vergleich u.a. dahingehend, dass er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mit sofortiger Wirkung beantragen und das Universitätsklinikum ihm einen Betrag in Höhe von 1,98 Mio. € für entgangene und zukünftig entgehende Einkünfte aus Privatliquidation zahlen sollte. Nachdem er auf seinen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden war, erklärten das Universitätsklinikum und der Dienstherr die Anfechtung des Vergleichs. Unter Berufung auf diese Anfechtung verweigert das Universitätsklinikum die Zahlung.

(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im Herbst 2013)



Umbau eines Wehrs an der Rench
(2 K 1545/11)

Die Müllener Wehrgenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Wasserwerkbesitzern am sog. Müllener Kanal, der vom Müllener Wehr in Nußbach bis zum Hennenteich in Renchen von der Rench abzweigt. Die Mühlenbetreiber sind für die Unterhaltung des Wehres und des Kanals verantwortlich. Den für die Sanierung des Wehres und des Kanals von ihnen gestellten Genehmigungsantrag lehnte das Landratsamt Ortenaukreis im Juli 2011 ab. Um das Ziel der Wiederansiedlung von Fischen, insbesondere des Lachses nicht zu gefährden, sei es notwendig, das Einschwimmen von abwärtsschwimmenden Fischen in den Kanal durch einen Feinrechen am Wehr zu verhindern und gleichzeitig in der Rench eine Mindestwassermenge von 700l/s zu belassen. Die Ableitung von größeren Wassermengen in den Kanal, bei der der Rench eine Mindestwassermenge von nur 300 l/s belassen bleibe, reiche auch unter Berücksichtigung der von der Genossenschaft geplanten Fischabstiegs- und Aufstiegsanlagen nicht aus, um die Fischbestände zu schützen.

(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich Mitte 2013)



Darf Klinikum-Pförtner in den Kreistag?
(2 K 79/13)

Der Kläger ist Pförtner an einem Klinikum des Ortenaukreises. Nachdem das ursprünglich gewählte Mitglied des Kreistags aus diesem ausgeschieden war und nach Maßgabe des Wahlergebnisses der Kreistagswahl 2009 der Nächstberufene für seine Person Hinderungsgründe geltend gemacht hatte, wäre der Kläger als nächster Nachrücker Mitglied des Kreistags geworden. Der Kreistag hat hierauf festgestellt, dass der Kläger nach § 24 Abs.1 Nr.1a LKrO als Arbeitnehmer des Landkreises nicht Mitglied des Kreistags sein könne. Dies gelte nach § 24 Abs.1 Satz 2 LKrO zwar nicht für „Arbeitnehmer“, die überwiegend körperliche Arbeit leisteten; ausweislich seiner Aufgaben als Pförtner treffe dies auf den Kläger jedoch nicht zu. - Ein Eilantrag des Klägers hatte vor dem VG Freiburg und in zweiter Instanz dem VGH Baden-Württemberg keinen Erfolg, weil der Kläger als Pförtner keine körperliche Arbeit verrichte. Allerdings bestehen nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg Zweifel, ob § 24 LKrO insoweit verfassungsrechtlich noch von der Ermächtigungsnorm des Art.137 Abs.1 GG gedeckt sei, der solche Einschränkungen zu Lasten von „Angestellten“ im öffentlichen Dienst zulässt. Denn die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Art.137 GG noch bestehende Unterscheidung zwischen Angestellten und „Arbeitern“ gebe es so nicht mehr. Es sei fraglich, ob in der heutigen Zeit die körperliche oder geistige Prägung einer Arbeit noch ein geeignetes Abgrenzungskriterium darstellen könne. Dieser Frage wird im anhängigen Hauptsacheverfahren nachzugehen sein.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)



Klage eines Richters am OLG Freiburg
(3 K 909/12, 3 K 1027/12 und 3 K 1688/12)

Dienstrechtliche Klagen eines Richters am OLG Freiburg gegen

- Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung der Akten seines Referats durch Präsidentin des OLG Karlsruhe (3 K 1688/12)
- Bescheid der Präsidentin des OLG Karlsruhe, mit dem ihm unterdurchschnittliche Erledigungszahlen vorgehalten und er deshalb zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnt wurde (3 K 1027/12)
- Vermerk der Präsidentin des OLG Karlsruhe, der ihm zum Zwecke der Anhörung - vor Erlass des o. g. Bescheids - übergeben worden war (3 K 909/12)

(siehe auch die Pressemitteilungen des Richterdienstgerichts beim Landgericht Karlsruhe vom 21.01.2013 und 04.12.2012 zu Urteilen auf die dort ebenfalls erhobenen Klagen; Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)



Klage des Ex-Bürgermeisters Moosmann wegen Dienstunfällen
(3 K 2009/12)

Der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzte ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Rickenbach begehrt mit der Klage die Anerkennung weiterer Dienstunfälle.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)



Uni-Hörsaal für Veranstaltung des Café Palestine?
(4 K 2291/12)

Klage des Café Palestine gegen die Universität Freiburg, die im Hinblick auf die politische Ausrichtung eines Referenten einen Antrag auf Nutzung eines Hörsaals für eine Vortragsveranstaltung abgelehnt hatte.

(Mündliche Verhandlung am 03.05.2013, 9.30 Uhr)



Streit um die Münsterwurst
(4 K 386/12)

Klage eines Metzgers, der sich um einen Verkaufsstand für die Münsterwurst („Lange Rote“) beworben hatte, aber nicht zum Zuge gekommen ist. Der Kläger begründet seine Klage damit, dass der für die Vergabe der Wurststände entwickelte Kriterienkatalog rechtswidrig sei.

(Mündliche Verhandlung am 03.05.2013, 10.30 Uhr)



Bebauung der Pferdewiese
(4 K 1502/12)

Klage einer Angrenzerin gegen die Bebauung der so genannten Pferdewiese in Freiburg-Herdern.

(Mündliche Verhandlung am 03.05.2013, 14.30 Uhr)



Tempo 30 auf der B 31
(4 K 1408/12)

Klage eines Bewohners einer Umlandgemeinde gegen die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 31 in Freiburg zwischen Brauerei Ganter und der Kronenbrücke.

(Mündliche Verhandlung am 14.06.2013, 9.30 Uhr)



Höhere Prämie für Verbesserungsvorschlag?
(5 K 2265/11)

Der Kläger ist Beamter und bei der DB Netz AG beschäftigt. Er hat einen technischen Verbesserungsvorschlag eingereicht, der nach seinen Angaben zu Einsparungen in Höhe von mehr als 1,5 Mio. € führt. Der Ausschuss Ideenmanagement bei der DB Mobility Logistics AG hat ihm für den Verbesserungsvorschlag eine Prämie von 1.250,- € bewilligt. Der Kläger ist der Auffassung, dass ihm eine Prämie in Höhe von 123.750,- € zustehe. Das beklagte Bundeseisenbahnvermögen macht geltend, dass die für das Verbesserungsvorschlagwesen geltenden Regeln keine einklagbaren Ansprüche begründeten und außerdem das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren nicht eingehalten sei.

(Mündliche Verhandlung voraussichtlich im 3. Quartal 2013)



Kein Verkauf eines Waldgrundstücks?
( 5 K 1537/12)

Der Kläger hat vom Beigeladenen (beides Private) eine große Waldfläche erworben, welche im Naturpark Südschwarzwald und im Landschaftsschutzgebiet Wagensteig-Höllental liegt. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat das Vorkaufsrecht nach dem Landeswaldgesetz ausgeübt, zum Zweck der Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sowie der Verbesserung der Waldstruktur.

(Mündliche Verhandlung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte)



Anspruch auf Wiederherstellung der Uferböschung?
(5 K 534/12)

Die Kläger begehren, die beklagte Gemeinde zu verurteilen, ihr Grundstück wiederherzustellen, das im Laufe der letzten zehn Jahre immer stärker durch einen angrenzenden Bach abgeschwemmt worden ist, so dass die Grundstücksgrenze mittlerweile mitten im Bach liegt. Für den Bach hat die Gemeinde die Unterhaltungslast. Die Kläger sind der Auffassung, die Gemeinde sei für die Ausschwemmung ihres Grundstücks verantwortlich, weil sie oberhalb ihres Grundstücks entlang des gegenüber gelegenen Bachufers eine Verengung des Bachbetts zugelassen habe.

(Mündliche Verhandlung voraussichtlich im 3. Quartal 2013)

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