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Welche Wohnungsmiete ist in Freiburg sozialhilferechtlich angemessen?

Datum: 02.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 14.10.2002

Mit dieser Frage hatte sich das Verwaltungsgericht auf die Klage eines Betroffenen hin zu befassen. Das Gericht hat mit Urteil vom 25.09.2002 - 4 K 1009/00 - festgestellt, dass die Praxis des Sozial- und Jugendamts der Stadt Freiburg, den Empfängern von Sozialhilfe nur eine Wohnungsmiete (ohne Nebenkosten) bis zu 9,-- DM (umgerechnet 4,60 €) pro Quadratmeter Wohnfläche zu erstatten, rechtswidrig ist, da auf dem Freiburger Wohnungsmarkt kein ausreichendes Wohnungsangebot zu diesem Mietpreis bestehe. Stattdessen sei eine Wohnungsmiete bis zu 11,00 DM/qm (umgerechnet 5,62 €) sozialhilferechtlich angemessen. Der konkrete Rechtsstreit betraf die Wohnungsmiete für einen Zweipersonenhaushalt in den Jahren 1999/2000.

Bereits mit Urteil vom 14.10.2001 - 2 K 1310/99 - hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Behörde bei einer Wohnung für einen Dreipersonenhaushalt im Jahr 1999 eine Miethöhe bis zu 10,75 DM/qm (umgerechnet 5,50 €) übernehmen müsse. Der (geringe) Unterschied zwischen den Miethöhen in beiden Urteilen resultiert aus dem Umstand, dass kleinere Wohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche teurer sind als größere.

Die Entscheidung vom 25.9.2002 ist noch nicht rechtskräftig, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann Zulassung der Berufung beantragt werden.

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