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Neuwahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Freiburg

Datum: 01.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 28.06.2001

Die Amtszeit geht bis in das Jahr 2005

150 ehrenamtliche Richter hat der Wahlausschuss für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter beim Verwal­tungs­gericht Freiburg in seiner Sitzung vom 25.6.2001 für die nächste vierjährige Amtsperiode vom 7.9.2001 bis zum 6.9.2005 gewählt. Der Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten des Ver­waltungsgerichts, einem Vertreter des Regierungspräsidiums sowie sie­ben vom Landtag bestimmten Einwohnern des Gerichtsbezirks. Von den Kreisen und der kreisfreien Stadt Freiburg wurden ins­gesamt 300 Kan­dida­ten für dieses Ehrenamt vorgeschlagen. Die neuen ehrenamtlichen Richter kom­men aus den im Zuständigkeitsbereich des Ver­waltungsgerichts Frei­burg gele­genen neun Landkreisen (das sind die Kreise Breisgau-Hoch­schwarzwald, Emmendingen, Kon­stanz, Lörrach, Ortenau, Rottweil, Schwarz­­­wald-Baar, Tuttlingen und Waldshut) sowie des Stadt­kreises Frei­burg. Sie wirken bei Sitzun­gen der zehn Kammern des Verwaltungsgerichts Freiburg in der münd­lichen Verhandlung und der Urteils­fin­dung mit den glei­chen Rechten wie die Berufs­richter mit und haben somit eine ähnliche Funk­tion wie die Schöffen bei den Straf­ge­richten. Die Zahl der gewählten ehren­amtlichen Richterinnen beläuft sich auf 69, mithin stellen diese rund 46 %. Damit wurde der Frauenanteil gegenüber der letzten Amtszeit um etwa 3% erhöht. Das Durch­schnitts­alter der ehrenamtlichen Richter beträgt 49 Jahre; der jüngste ist 28, der älteste 67 Jahre alt. Rund ein Drittel üben handwerkli­che/technische Be­rufe aus bzw. sind im landwirtschaftlichen Bereich tätig; ungefähr 43 % entfallen auf nichttechnische Berufe, ungefähr 13 % stammen aus medizinischen bzw. sozi­al­en Berufen, weitere 9 % gaben eine Tätigkeit als Hausfrau an. Am 25.10.2001 haben die neuen ehren­amtlichen Richter Ge­legenheit, an einer Einfüh­rungs­ver­anstaltung teilzunehmen, bei der sie mit ihren Aufgaben näher vertraut gemacht werden.

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