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Terminsankündigung: Bündnis 90/Die Grünen beanstanden Aufsichtsratswahl in Kirchzarten

Datum: 12.03.2009

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 12.03.2009

Am

Dienstag, den 17. März 2009 um 12:00 Uhr
im Verhandlungssaal IV (Zi.Nr. 324) im 3.OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg
in der Habsburgerstr. 103

wird die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Gemeinde Kirchzarten erhobene Klage (5 K 650/07) wegen der Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern für die Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH mündlich verhandeln.

Das Verfahren hat folgenden Hintergrund:

Der Gemeinderat Kirchzarten, der aus Fraktionen der CDU (sieben Mitglieder), der SPD (sechs Mitglieder), von Bündnis 90/Die Grünen (fünf Mitglieder) und der Freien Wähler (FWG - vier Mitglieder) besteht, stellt   neben dem Bürgermeister   drei Aufsichtsratsmitglieder der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH. Bei einer ersten Wahl am 8.9.2004 wählte der Gemeinderat seine Mitglieder Franz Kromer (SPD), Walter Rombach (CDU) und Dr. Harald Schauenberg (FWG) in den Aufsichtsrat. Die Bewerberin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Barbara Schweizer, erhielt am wenigsten Stimmen und war damit nicht gewählt.

Nachdem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beanstandet hatte, dass die Wahl als Mehrheitswahl und nicht als Verhältniswahl durchgeführt worden war, und der Bürgermeister von Kirchzarten außerdem darauf hingewiesen hatte, dass er selbst zu Unrecht mit abgestimmt habe, wurde die Wahl am 19.12.2006 als Verhältniswahl wiederholt. Zur Abstimmung standen zwei Wahlvorschläge: Wahlvorschlag 1 umfasste die Gemeinderatsmitglieder Kromer, Rombach und Dr. Schauenberg, Wahlvorschlag 2 bestand nur aus Frau Schweizer. Auf Wahlvorschlag 1 entfielen 16 Stimmen, auf Vorschlag 2 4 Stimmen. Darauf gelangte der Gemeinderat unter Anwendung des d’Hondtschen Zählverfahrens zu dem Ergebnis, dass die Gemeinderatsmitglieder Kromer, Rombach und Dr. Schauenberg gewählt seien.

Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen möchte nun gerichtlich festgestellt wissen, dass die Wahl vom 19.12.2006 rechtswidrig und damit ungültig ist. Sie ist der Auffassung, die Zulassung des gemeinsamen Wahlvorschlags 1 habe gegen das Demokratieprinzip verstoßen. Das Wahlergebnis spiegele nicht die Zusammensetzung des Gemeinderats wieder. Der kurzfristige Zusammenschluss, der hinter dem gemeinsamen Wahlvorschlag stehe, sei von den Bürgern nicht gewählt worden.

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