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Zu den Berichten "Friedl kassiert Millionen-Abfindung" und "Teure Trennung von einem Chefarzt" in der Badischen Zeitung vom 24.02.2009

Datum: 24.02.2009

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 24.02.2009

In den oben genannten Presseberichten über eine Abfindungszahlung an den wegen vorsätzlicher sowie fahrlässiger Körperverletzung verurteilten Prof. Dr. Hans-Peter Friedl, früherer Leiter der Abteilung Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Freiburg, ist von einem „jetzt nach über fünf Jahren vorgelegten Zwischenbericht eines Freiburger Verwaltungsrichters, der die Anschuldigungsschrift für Friedls Disziplinarverfahren erarbeiten sollte“, die Rede.

Diese Darstellung ist falsch: Weder ein beim Verwaltungsgericht tätiger Richter noch das Verwaltungsgericht selbst bzw. die Diziplinarkammer des Gerichts hat einen Zwischenbericht in dem gegen Friedl geführten Disziplinarverfahren gefertigt. Dem Gericht ist auch nicht bekannt, von wem der Bericht stammt. Die Disziplinarkammer hatte lediglich im Februar 2001 einen Antrag des Beamten gegen seine vorläufige Dienstenthebung abgelehnt, allerdings mit Beschluss vom April 2002 die Verfügung des Wissenschaftsministeriums über die hälftige Einbehaltung der Besoldungsbezüge wegen des damals noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens aufgehoben. Die beiden Entscheidungen wurden vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt. Seitdem, auch nach der Verurteilung durch das Landgericht Freiburg im Februar 2003, war das Verwaltungsgericht nicht mehr mit dem Disziplinarverfahren befasst.

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